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BVerwG, 13.08.1991 - 2 WDB 11.91 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BVerwG, 10.01.1973 - I WDB 1.72
Auszug aus BVerwG, 13.08.1991 - 2 WDB 11.91
Insbesondere bestehen keine Bedenken dagegen, daß der Antrag nicht durch den Minister persönlich als obersten Disziplinarvorgesetzten nach § 23 Abs. 1 Satz 2 WDO gestellt wurde(Beschlüsse vom 5. November 1968 - BVerwG 1 WB 75.68 - undvom 10. Januar 1973 - BVerwG 1 WDB 1, 72 - <BVerwGE 46, 55 [61]>).